IFMC - Rufnummernanzeige bei Anrufen aus dem Ausland

  • Bei Nutzung des IFMC ist aufgefallen, dass Anrufe aus dem Ausland (über IFMC) nicht mit der Ursprungsrufnummer des Anrufers signalisiert werden, sondern mit der Rufnummer des Hauptanschlusses (DW: -0). Bei allen anderen Anrufen aus dem Inland ist das Verhalten völlig normal, d.h. es wird korrekt und wie erwartet die Rufnummer des eigentlichen Anrufers auch am IFMC-Ziel angezeigt.


    Ist es tatsächlich so, dass es für die ausländischen Rufnummern beim IFMC eine Einschränkung gibt, oder habe ich hier etwas übersehen?


    Clip-no-screening ist selbstverständlich gesetzt (funktioniert auch überall wie erwartet), ausgehend telefoniert wird im benannten Fall über einen Telekom ISDN-Anlagenanschluss.


    Aufgefallen ist mir zu dem Thema allerdings auch, dass bei via IFMC "umgeleiteten" inländischen (deutschen) Anrufen - sofern man sich im Ausland* befindet - dort dann auch "nur" die Hauptrufnummer des Anschlusses - also Durchwahl 0 signalisiert wird.


    *) aktuell nachvollzogen in Frankreich


    Der zweite Fall war im Übrigen m.E. nicht immer so ...


    Beste Grüße,
    Ulf

  • Beantwortet das tatsächlich die Frage im Zusammenhang mit dem IFMC (hier will man sich selbst die Rufnummer signalisieren)?


    Der Wortlaut des §66k bedeutet - denkt man das mit Blick auf IFMC weiter - schlussendlich auch, dass man dann auch keine inländische Rufnummer / gar keine "fremde" Nummer signalisiert bekommen dürfte?!


    Vermutlich ist es müssig, diesen Punkt rechtlich zu diskutieren (will ich auch gar nicht) - aber hier handelt es sich ja nicht um ein abgehendes Signalisieren an irgendeinen externen Partner (da ist die Gesetzeslage klar und auch gut nachvollziehbar), sondern ICH (oder eben der Anschlussinhaber der Starface) selbst, möchte angezeigt bekommen, wer eigentlich anruft.


    Völlig unklar ist dann auch (oder trotzdem), warum das eben mit deutschen (fremden) Rufnummern in der Regel ja funktioniert (definitiv auch im zumindest manchem Ausland - in England (Sommer diesen Jahres) habe ich immer die richtigen eingehenden Nummern angezeigt bekommen).


    Anders gesagt: Wenn eine eingehende, fremde Rufnummer beim IFMC korrekt signalisiert wird, ist es eher "Glück" und sollte eigentlich gar nicht gehen? ... im §66k steht ja nicht "nur national" sondern auch "nur eigene Nummer" ...


    Streng genommen dürfte also bei IFMC nur die eigene Anschlussnummer übermittelt werden?


    Technisch hinterfragt und "nur" interessenshalber:


    Das "Unterdrücken" der ausländischen Rufnummer entsteht netzseitig oder in der Starface? (ich vermute mal "netzseitig" - denn in manchen Ländern geht das ja und in anderen nicht).


    Mir geht es bei der Frage nur darum, was man gegebenenfalls Kunden erklärt, wenn die genau auf diesen Punkt stossen (so wie das mir jetzt ja selbst apssiert ist) und man technisch keine Lösung anbieten kann.


    Beste Grüße,
    Ulf

  • Die Änderung der Rufnummernanzeige geschieht netzseitig durch den Provider.


    Fraglich ist natürlich die Konformität mit §66k TKG. Ohne einen Kommentar zum TKG zur Hand zu haben, könnte man argumentieren, dass die STARFACE respektive deren Betreiber lediglich Vermittler einer Weiterleitung oder eines iFMC-Calls ist. In diesem Falle dürfte die Anlage die Caller ID nicht einmal verändern (§66k I Satz 4 TKG). Die STARFACE ist technisch gesehen zwar Initiator einer Verbindung, aber wenn man es genau nimmt, auch nur Vermittlungsstelle oder Transitprovider zwischen A- und B-Teilnehmer.


    Die Wortfolge "nur eigene Nummer" konnte ich im §66k TKG übrigens nicht finden.

  • ... Die Wortfolge "nur eigene Nummer" konnte ich im §66k TKG übrigens nicht finden.


    "Die Rufnummer muss dem Teilnehmer für den Dienst zugeteilt sein ..." oder auch "Teilnehmer dürfen weitere Rufnummern nur aufsetzen und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermitteln, wenn sie ein Nutzungsrecht an der entsprechenden Rufnummer haben."


    ... das sollte wohl als "nur eigene Nummer" zu verstehen sein ...


    Beste Grüße,
    Ulf

  • Schau mal in den §66k des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Der dortige Wortlaut ist von Bedeutung ;)


    Was sollen eigentlich immer diese Verweise auf Deutsche Gesetzesartikel ?


    Als Schweizer interessiert mich das beispielsweise nicht; ich möchte einfach nur die Möglichkeit nutzen, die ja vorhanden ist.


    Andernfalls müsste STARFACE konsequenterweise aufhören, ihre Anlage ausserhalb Deutschlands zu vertreiben, oder aber funktional sicherstellen, dass das Unterbinden der Funktion nur bei abgehenden Deutschen Providern greift.


    Weitere Möglichkeit wäre, dass der Provider sich eine Liste der Nummern geben lässt, die gegen extern signalisiert werden und sich diese Liste durch Unterschrift absegnen lässt. Das ist bspw. bei Peoplefone der Fall. Liefert dann jemand die Liste nicht oder verweigert die Unterschrift dann gibt es einfach kein "Clip no Screening"

    Gruss
    Thomas


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  • Was sollen eigentlich immer diese Verweise auf Deutsche Gesetzesartikel ?


    Dem Ursprungsposting von Ulf entnahm ich, dass die Anlage in Deutschland steht ("[...] via IFMC "umgeleiteten" inländischen (deutschen) Anrufen [...]").
    Dort finden deutsche Gesetze Anwendung — deutsche Provider müssen also die Regelungen des deutschen TKG umsetzen. Nachdem die Änderung netzseitig durch den Provider und nicht durch die STARFACE geschieht, reduziert sich das Thema meines Erachtens auf eine regulatorische Angelegenheit.


    Als Schweizer interessiert mich das beispielsweise nicht; ich möchte einfach nur die Möglichkeit nutzen, die ja vorhanden ist.


    Als Schweizer kannst Du das, wenn Du "No-Screening" in der STARFACE aktivierst und dein Provider das gestattet.


    Die Konfiguration der STARFACE sieht diesbezüglich aktuell wie folgt aus:



    Das "t" in der letzten Spalte der Zeile 7 bedeutet hier, dass No-Screening für Schweizter Konfigurationen grundsätzlich aktivierbar ist.



    "Teilnehmer dürfen weitere Rufnummern nur aufsetzen und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermitteln, wenn sie ein Nutzungsrecht an der entsprechenden Rufnummer haben."


    ... das sollte wohl als "nur eigene Nummer" zu verstehen sein ...


    Man könnte doch ein Nutzungsrecht haben, auch wenn es nicht die "eigene Nummer" ist. Zum Beispiel wenn dieses Recht durch den Inhaber der Rufnummer oder durch ein Gesetz eingeräumt wird.

  • Das Spannende an der Sache ist allerdings, dass es vielleicht nicht einfach nur etwas ist, was durch die lokalen Netzbetreiber vorgegeben / beschränkt wird. Immerhin ist es so, dass wir hier in Deutschland Anrufe aus der Schweiz innerhalb Deutschlands beim IFMC NICHT korrekt signalisiert bekommen, aus anderen Ländern und von anderen deutschen Teilnehmern aber schon. Befinden wir uns in Frankreich, klappts selbst mit weitergereichten deutschen Rufnummern NACH Frankreich über das IFMC nicht.


    Anders dagegen ist das eben wohl in England - dort hatte ich m.E. die weitergereichten Original-Absenderrufnummern im IFMC sehen können, jedenfalls ist mir nicht aufgefallen, dass da jemals die Hauptrufnummer des Anschlusses signalisiert worden wäre.


    Damit ist das entweder nicht einheitlich oder NOCH nicht durchgehend so umgesetzt, oder es spielt noch etwas Anderes eine Rolle.


    Was ich in Frankreich mal testen werde ist die Frage, ob die eigenen Rufnummern überhaupt korrekt signalisiert werden, oder schlichtweg da immer die Hauptrufnummer angezeigt wird. Dort ist mir aktuell nicht ganz klar, ob sich das nur auf "fremde" Rufnummern bezieht oder eben generell nicht klappt.


    BTW:


    Ja - das sehe ich auch so - man könnte natürlich ein "Nutzungsrecht" an einer Nummer haben, die einem nicht gehört - überdies ist es beim IFMC ja nur mittelbar so, dass man ausgehend eine fremde Nummer signalisiert. In diesem Fall möchte man selbst die Nummer sehen und nicht Fremden etwas liefern, was man nicht dürfte. Vermutlich stossen in diesem Fall leider die gesetzliche Regulierungswut und die technischen Möglichkeiten zwischen "Gut und Böse" überhaupt unterscheiden zu können, an ihre Grenzen.


    Noch ein ABER:


    Was mich dann schon wundert, ist ein anderer Gesichtspunkt. Wir hatten mal eine 0700er-Nummer, die direkt bei der Telekom auf unsere vorgebenen Ziele weitergeleitet wurden (das haben wir aktuell durch eine 0800er-Nummer ersetzt). In keinem Fall haben wir da gesehen, dass Anrufe einer ausländischen oder anderen "fremden" Nummer nicht korrekt signalisiert worden wären ... dabei macht die Telekom in diesem Fall auch nichts anderes - Anruf entgegennehmen und dann an vorgegebenes externes Ziel weiterleiten (mit Signalisierung der Ursprungsnummer des Anrufers). Unterscheidet das TKG hier zwischen Telekommunikationsanbietern und Anwendern (kann ich nicht herauslesen)?


    Was sollen eigentlich immer diese Verweise auf Deutsche Gesetzesartikel ?


    Als Schweizer interessiert mich das beispielsweise nicht; ich möchte einfach nur die Möglichkeit nutzen, die ja vorhanden ist. (...)


    Naja, ganz uninteressant ist das Wissen um solche Dinge wohl auf für Schweizer nicht. Umgeben von EU-Ländern und vermutlich mal übergreifende Regelungen nicht nur in Deutschland dürfte das auch für die Schweiz Bedeutung haben. Zumindest ist es in einem unserer Fälle ja ausgerechnet schon mal ein Schweizer Anschluss, der uns nicht korrekt angezeigt wird. da das Verhalten je nach Zielland unterscheidlich zu sein scheint, habe ich mehr das Gefühl, dass (auch?) das vom Netz kommt, in dem man sich gerade befindet - bitte korrgieren, wenn das ausgeschlossen ist!


    Beste Grüße,
    Ulf

  • Das Spannende an der Sache ist allerdings, dass es vielleicht nicht einfach nur etwas ist, was durch die lokalen Netzbetreiber vorgegeben / beschränkt wird. Immerhin ist es so, dass wir hier in Deutschland Anrufe aus der Schweiz innerhalb Deutschlands beim IFMC NICHT korrekt signalisiert bekommen, aus anderen Ländern und von anderen deutschen Teilnehmern aber schon. Befinden wir uns in Frankreich, klappts selbst mit weitergereichten deutschen Rufnummern NACH Frankreich über das IFMC nicht.


    Anders dagegen ist das eben wohl in England - dort hatte ich m.E. die weitergereichten Original-Absenderrufnummern im IFMC sehen können, jedenfalls ist mir nicht aufgefallen, dass da jemals die Hauptrufnummer des Anschlusses signalisiert worden wäre.


    Damit ist das entweder nicht einheitlich oder NOCH nicht durchgehend so umgesetzt, oder es spielt noch etwas Anderes eine Rolle.


    Ich finde das nicht verwunderlich. Wie Thomas schon anmerkte hat das deutsche TKG keine Relevanz außerhalb Deutschlands. Wie das also ausländische Provider umzusetzen haben (wenn überhaupt) bestimmt die jeweils nationale Gesetzgebung.


    Um deine Fälle aufzugreifen:
    * Anruf aus der Schweiz mit iFMC-Weiterleitung in Deutschland: Hier findet das TKG für den deutschen Provider Anwendung. Entsprechend erlaubt dieser keine Signalisierung ausländischer Rufnummern.
    * Anrufe von anderen deutschen Teilnehmern mit IFMC-Weiterleitung in Deutschland: Hier findet ebenfalls das deutsche TKG Anwendung. Wenn CLIP-No-Screening aktiv ist (in der STARFACE und beim Provider) wird das auch entsprechend signalisiert.
    * Befinden wir uns in Frankreich (oder UK), ist die nationale Gesetzgebung und deren Umsetzung (sofern vorhanden und von den Providern konform umgesetzt) relevant. Ob dort ausländische Rufnummern abgehend signalisiert werden können, weiß ich nicht.


    Einheitlichkeit würde ich nur erwarten, wenn es eine europarechtliche Vorgabe (z.B. eine Richtlinie) gibt, die in nationales Recht umzusetzen war/ist.



    Was mich dann schon wundert, ist ein anderer Gesichtspunkt. Wir hatten mal eine 0700er-Nummer, die direkt bei der Telekom auf unsere vorgebenen Ziele weitergeleitet wurden (das haben wir aktuell durch eine 0800er-Nummer ersetzt). In keinem Fall haben wir da gesehen, dass Anrufe einer ausländischen oder anderen "fremden" Nummer nicht korrekt signalisiert worden wären ... dabei macht die Telekom in diesem Fall auch nichts anderes - Anruf entgegennehmen und dann an vorgegebenes externes Ziel weiterleiten (mit Signalisierung der Ursprungsnummer des Anrufers). Unterscheidet das TKG hier zwischen Telekommunikationsanbietern und Anwendern (kann ich nicht herauslesen)?


    Nunja, nach §66k I Satz 4 TKG darf die Telekom die Rufnummer ja auch nicht verändern. Der Unterschied ist, dass die Telekom als Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen dir gegenüber sicherstellen muß, dass sie die Anforderungen des TKG umsetzt. Für die Telekom bist Du, wenn Du eine (iFMC-)Weiterleitung machst, ein A-Teilnehmer. Deshalb schränkt sie dich, was die Signalisierung angeht, entsprechend ein. Das trifft auf Weiterleitungen innerhalb der Transitnetze nicht zu.

  • OK - Danke.


    Ich denke, dass diese Hinweise zumindest mal weitergeholfen haben, wenn es darum geht bei Kundenfragen in diese Richtung passend zu antworten. Das genau diese Fragen sicher bei manchem Kunden kommen könnten, liegt auf der Hand. Hat man sich mal an die Funktionalität gewöhnt, wundert man sich natürlich sofort, wenn ein derart unerwartetes Ergebnis präsentiert wird.


    Beste Grüße,
    Ulf

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