Handling der Notrufe bei SNOM anders?

  • Hi zusammen,


    bei einem Kunden werden mir gerade seltsame Dinge berichtet.
    Kunde hat eine Null zur Amtsholung. die 110 und 112 sind intern vergeben.


    mit den Yealinks kann man über das Tastenfeld die Kollegen anrufen.
    über ein testweise aufgestelltes Snom d375 landet man bei Feuerwehr und Polizei...


    interpretiert das Snom anders?
    bin erst Mittwoch beim Kunden - hätte mich aber im Vorfeld schon einmal interessiert ob das jemand kennt.



    PS: andere dreistellige Kollegen können vom Snom aus problemlos angerufen werden.



    VG
    Frank

  • ganz generell würde ich dem Kunden davon abraten die 110 und die 112 intern zu vergeben und diese dann in der STARFACE richtig als Notrufnummer zu konfigurieren, dann können die Nummern auch nicht mehr vergeben werden


    Man sollte bedenken das sich vielleicht auch mal Menschen im Gebäude befinden die nicht wissen dass man die Amtsholung benötigen oder an ein Telefon geraten das nicht angemeldet ist


    Gruß
    Dome

  • Hallo Frank,


    wie Dome schon schrieb, ist von der Verwendung der Notrufnummern als interne DW nur abzuraten.


    So wie es ausschaut, wird das künftig auch von Haus aus NICHT mehr funktionieren. Bei der aktuellen Beta 6.4.2 steht schon dabei:




    • Bessere Notrufverfügbarkeit, indem Notrufnummern nicht mehr als interne Nummern vergeben werden können.


    Ich denke, damit ist das Thema (richtigerweise) durch ...

  • Snoms haben in der Telefonkonfiguration Notrufnummern konfiguriert. Eventuell hängt das damit zusammen.


    Allgemein raten wir dringend davon ab, bekannte Notrufnummern als interne Rufnummern zu vergeben. Nichts wäre schlimmer, als würde man im Notfall die Polizei oder Feuerwehr alarmieren wollen und man landet nicht in einer Notrufzentrale. Vor allem da man bei dieser Konstellation vermutlich nicht daran denkt eine Amtsholung vor der Rufnummer zu wählen. Ich weiß aus eigener Erfahrung mit einem Brand dass man in so einer Situation gerade noch dazu fähig sein kann die 112 zu wählen. Davor eine Amtsholung oder Wählpräfix wählen zu müssen hätte mich vermutlich in dem Moment überfordert.


    In diesem Rahmen sei noch davon abgeraten, im Anlagenverbund den Verbundspräfix " 1 " zu verwenden, vor Allem bei Konstellationen mit dem Nummernraum " 10 - 19 " :)


    Ab der kommenden Version sind allgemein bekannte Notrufnummern per Default nicht einem Benutzer oder einer Gruppe zuweisbar. Außerdem werden Notrufe mit oder ohne Amtsholung (es ist also egal ob man 0110 oder 110 wählt) auf die externe Leitung durchgestellt.

    Quality Assurance


    STARFACE GmbH | Adlerstraße 61 | 76137 Karlsruhe | www.starface.com

    Einmal editiert, zuletzt von TomAnson ()

  • ganz generell würde ich dem Kunden davon abraten die 110 und die 112 intern zu vergeben und diese dann in der STARFACE richtig als Notrufnummer zu konfigurieren, dann können die Nummern auch nicht mehr vergeben werden


    Man sollte bedenken das sich vielleicht auch mal Menschen im Gebäude befinden die nicht wissen dass man die Amtsholung benötigen oder an ein Telefon geraten das nicht angemeldet ist


    Gruß
    Dome


    Hi,


    selbstverständlich wurde auch dieser Kunde auf mögliche Probleme diesbezüglich hingewiesen.
    95% verlassen sich auf die Ratschläge und 5% leider nicht.
    Da das Snom nur ein Teststellung war ist das Thema nicht so brisant aber mittelfristig muss der Kunde auf die Nummern verzichten wenn es auf höhere Versionen geht.


    Danke Ulf für die Info aus den Release Notes. Hatte ich noch gar nicht gelesen.


    Frank

  • Meines Wissens nach besteht eine rechtlich bindende Kennzeichnungspflicht an allen Telefonen eines Betriebs, wenn die Nummern 110 und 112 nicht zu den Notrufnummern führen. Das könnte man bei besonders uneinsichtigen Kunden als mögliche Argumentationshilfe genutzt werden.

    Technische Redaktion


    STARFACE GmbH | Adlerstraße 61 | 76137 Karlsruhe | www.starface.com

  • Ich dachte sogar das im Gesetz die Notrufnummern mit und ohne Vorwahl (unabhängig von Ortvorwahl oder Amtsvorwahl) immer direkt als Notruf geroutet werden muss.

  • Das (Telekommunikations-)Gesetz schreibt dies lediglich vor, wenn öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbracht werden (§ 108 TKG).
    Im Übrigen dürfen Notrufnummern, denen andere Ziffern vorangestellt sind (z.B. die genannte Ortsvorwahl oder Amtsausscheidungsziffer) zumindest in den Netzen der Telefondienstanbieter NICHT zu einer Notrufabfragestelle (aka Leitstelle) geroutet werden (§ 4 Abs. 5 NotrufV).

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