Notrufe bei netCologne

  • Hallo Zusammen,


    heute für wurde über die Starface versucht ein Notruf abzusetzen.
    Leider konnte dieser nicht abgesetzt werden. Im System sind die Notfallnummern 110 und 112 auf die SIP-Leitung von NetCologne gelinkt.



    Sehe ich das richtig, dass der Anruf korrekt versucht wurden per NetCologne (89.1.0.54) auszulösen? Dieser aber den Anruf nicht durchgestellt hat?

    Einmal editiert, zuletzt von msc_i22 ()

  • So ich habe gerade mit NetCologne gesprochen. Es sieht so aus, dass der Notruf als 110 und nicht als +49 228 110 raus gewählt wurde. Da ich aktuell kein +49 beim Notruf eingeben kann, ist aktuell ein Notruf per NetCologne (alter Gateway) nicht möglich.
    Wir werden bald auf den neuen Gateway umgestellt, dieser soll toleranter bei der Nutzung von verschiedenen Formaten sein.


    Gruß Marco

  • Hallo Marco,


    die Starface übermittelt korrekterweise 110 an dein SIP-Provider.
    Notruf Standard/"Norm" ist ohne Landes- und Ortsvorwahl!
    Weshalb der Provider das andere Format möchte ist mir unklar.
    Der Notruf hat somit nie funktioniert und wurde auch nach seiner Einrichtung nicht getestet.


    Du hast die Möglichkeit dich an einen Moduldesigner zu wenden, der dir eine Lösung baut.


    Es ist übrigens keine Lösung "+49..." als Notrufnummer einzutragen, da Ihr diese dann genau so wählen müsst.


    Gruß Börni

  • börni


    1) Ja das weis ich und das habe ich auch bei NetCologne moniert. Das war also keine Vorwurf sondern nur ein Feststellung.
    2) Getestete haben wir den Notruf nicht - korrekt - was auch aber auch nicht geht, da es sich im gesetzlichen Sinne um einen Missbrauch der Notrufnummern handelt.
    3) Ich kann im Notrufdesigner eine Rufnummer 110 und hinten ein Ziel 0228110 hinterlegt. Ich kann aber nicht +49 eingeben. Hier müsste ich weiter nur 110 wählen.
    4) Ein Modul könnte ich selber bauen, will ich aber nicht :D Ich route die Notrufe nun über einen anderen Provider raus und gut.
    5) Ich würde mich freuen wenn noch mehr Kunden die den SipServer 89.1.0.54 nutzen sich bei NetCologne melden würden.
    6) Ich will dass andere NetCologne Kunden wissen das Ihr Notruf nicht geht, da die es bestimmt auch noch nicht getestet haben. Und ggf. schon früher sich umstellen lassen auf den neuen SipServer.

  • börni


    6) Ich will dass andere NetCologne Kunden wissen das Ihr Notruf nicht geht, da die es bestimmt auch noch nicht getestet haben. Und ggf. schon früher sich umstellen lassen auf den neuen SipServer.


    Hallo,


    ich habe dein Thread-Titel angepasst, sodass es für Kunden mit netCologne sichtbarer sein wird.


    Soweit ich weiß darf man nach vorheriger Anmeldung(!) die Notrufnummer 112 zu Testzwecken anrufen (das ergab zumindest ein bisschen Googlesucherei :)). Am besten rufst du aber dazu bei deiner lokalen Behörde an und fragst nach wie und unter welchen Umständen dies erlaubt wäre.


    Viele Grüße



    TA

    Quality Assurance


    STARFACE GmbH | Adlerstraße 61 | 76137 Karlsruhe | www.starface.com

  • Hab ich heute schon geprüft. Der Anruf zu Testzwecken ist nicht erlaubt! Aber solche anrufe werden wohl geduldet, da man sich der Problematik bekannt ist.
    Man kann wohl auch über die 115 (die auch nicht geht) sich zur Feuerwehr durchstellen lassen und einen Termin für einen Testanruf vereinbaren. Das habe ich aber nicht getestet.
    Ich werden nach meinem Urlaub die Umstellung auf den neuen Sip-Trunk durch führen. Dieser soll ja "toleranter" bei den Rufnummern sein und ggf. löst es das Problem.


    Dennoch sehr gefährlich das Ganze - wie ich finde.

  • Um mal aus § 108 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu zitieren:


    "(1) Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für das Führen von ausgehenden Inlandsgesprächen zu einer oder mehreren Nummern des nationalen Telefonnummernplanes bereitstellt, hat Vorkehrungen zu treffen, damit Endnutzern unentgeltliche Verbindungen möglich sind, die entweder durch die Wahl der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 oder der zusätzlichen nationalen Notrufnummer 110 oder durch das Aussenden entsprechender Signalisierungen eingeleitet werden (Notrufverbindungen)".


    Dann gibt es da noch die Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV). In § 4 Abs. 5 heißt es:


    "(5) Der Telefondiensteanbieter, in dessen Bereich die Notrufverbindung ihren Ursprung hat, hat sicherzustellen, dass die Wahl der Ziffernfolge „110“ oder „112“, der andere Ziffern vorangehen, nicht zu einer Verbindung zu einer Notrufabfragestelle führt."


    Das heißt:
    Nein, NetCologne darf nicht erwarten, dass der Benutzer eine +49228110 wählt. Es MUSS die 110 oder 112 akzeptieren und nichts anderes. Das schreibt das Gesetz vor.
    Ich würde, -- nachdem man sich erfolglos an den Provider gewendet hat -- mich an die Bundesnetzagentur wenden. Die kann dieses Verhalten bei NetCologne -- sollte es so sein, wie hier beschrieben -- sehr schnell abstellen (lassen).


    Und ja: Man darf Notrufnummern anrufen, um nach der Installation einer neuen TK-Anlage sicherzustellen, dass Notrufe auch abgesetzt werden können. Man darf sie nur nicht ohne unmittelbares Tätigwerden eines Menschen anrufen und man darf keine Notlage vortäuschen (dann wäre es eine Straftat nach § 145 StGB). Ein einmaliges Prüfen der Funktionalität, bei dem man sofort und unmissverständlich mitteilt, dass es sich um einen Test handelt ist nicht missbräuchlich.

  • Hallo zusammen,


    aus Erfahrung kann ich sagen, so ist das zumindest auf meiner ehemaligen zuständigen Leitstellen gewesen (Feuerwehr), dass man sich dort auf der regulären Nummer der Leitstelle genau für dieses Thema melden konnte.
    Da wurde dann ein ein Termin vereinbart (Zeiten an denen normalerweise wenige Notrufe eingehen) und gut wars. Man sollte aber vorher überprüfen, dass die Sprache nach extern in beide Richtungen funktioniert.


    Wie das natürlich bei anderen Leitstellen gehandhabt wird... gute Frage, ich denke da hilft ein Anruf bei dieser.


    Ich denke Fabian's Beitrag ist nichts mehr hinzuzufügen.


    Gruß Börni

  • Das Auslastungsargument einer Leitstelle war lange Zeit ein Grund für die Annahme (der auch der BGH in den 80er Jahren gefolgt ist), dass das Wählen eines Notrufs an sich schon eine Notlage ausdrückt. Damit sollte die Tatbestandsverwirklichung des § 145 StGB erreicht wertden um einem Blockieren von Notrufleitungen entgegenzuwirken. Über die BGH-Kritik und aktuellere Einschätzungen gibt ein Google-Suche schnell Aufschluss.


    Technisch sind die Leitungskapazitäten von Notrufleitstellen heute nicht nur deutlich größer, es ist mittlerweile auch technisch so gut wie unmöglich, Notrufleitungen zu blockieren, da die Notrufe amtsseitig automatisch in andere verfügbare Leitstellen geroutet werden.

  • So wir haben heute nochmal Feedback von NetCologne bekommen. Darin wurde nochmal schriftlich bestätigt, dass die Notrufe nicht funktionieren, aber man das Problem nun gelöst habe. Wir werden aber morgen auf den neuen Gateway umgestellt. Dann werden wir auch den Testnotuf durchführen.

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