Rechtiche Grundlagen zum Notruf ?

  • Hallo Telefonanlagenbetreiber, ich möchte hier mal ein eher juristisches Thema anschneiden, nämlich das Thema "Notruf".
    Zu Beginn vielleicht erstmal die Ausgangssituation:


    Wir haben eine Anlage am Standort Nürnberg mit 2 SIP-Trunks, einer für Nürnberg, einer für München, Ausgehende Notrufe werden dank des Standortattributs für Telefone entsprechend signalisiert.
    Jetzt ist aber noch ein Standort Berlin dazugekommen. Hier ist kein SIP-Trunk angedacht (es sind nur ~4 Leute).


    Wir versuchen gerade herauszufinden, ob wir gesetzlich verpflichtet sind, den Notruf korrekt zu signalisieren. Die einzigen Grundlagen, die ich dazu gefunden habe, sind:
    https://dejure.org/gesetze/TKG/108.html
    https://www.gesetze-im-interne…otrufv/BJNR048100009.html (§4)


    Meinem Verständnis nach ist es Aufgabe des Telekommunikationsdienstanbieters, dafür zu sorgen, dass alle Endgeräte mit der geografisch korrekten Ortsangabe bei der Notrufzentrale rauskommen:


    "Wer derartige öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, den Zugang zu solchen Diensten ermöglicht oder Telekommunikationsnetze betreibt, die für diese Dienste einschließlich der Durchleitung von Anrufen genutzt werden, hat gemäß Satz 4 sicherzustellen oder im notwendigen Umfang daran mitzuwirken, dass "Notrufverbindungen unverzüglich zu der örtlich zuständigen Notrufabfragestelle hergestellt werden, und er hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit Notrufverbindungen jederzeit möglich sind." (TKG, §1, Satz 2)


    Jetzt stellt sich mir zum einen die Frage, wer ist damit gemeint, eine Firma, die eine Telefonanlage betreibt, oder der Provider derselben, von dem sie den Zugang ins öffentliche Telefonnetz erhält?
    Letzteres fände ich allerdings seltsam, wie kann ein Provider kontrollieren, wer oder was auf der Telefonanlage eines Kunden alles konfiguriert ist.


    Die 2. Frage, die sich mir stellt, ist: Was passiert mit externen Mitarbeitern, die irgendwo auf dem flachen Land sitzen und sich per SIP-Client und VPN zu unserer Anlage verbinden. Diese signalisieren per default den Standort Nürnberg. Wenn sie sich innerhalb der Firma befinden und den gleichen Client benutzen, ist das ja in Ordnung. Wir können aber unmöglich die Standorte aller Mitarbeiter pflegen und die mobilen Clients ständig umstellen.


    Vielleicht ist hier jemand juristisch bewandert oder hat schon selbst Erfahrungen gesammelt?


    Vielen Dank schon mal.

  • Hi sunflower99,


    dein obige Thema betrifft einen konkreten Fall, dessen rechtliche Einordnung und daraus resultierender Folgen.
    Eine entsprechende Beratung darf nur jemand erbringen, dem die Erbringung von Rechtsdienstleistungen grundsätzlich gestattet ist (§ 6 Abs. 2 RDG), in der Regel also ein Volljurist.


    Die konkrete Beantwortung deiner Frage wäre für jeden anderen eine unzulässige Rechtsberatung.


    Ich würde empfehlen, diese Themen – aufgrund der grundsätzlichen Relevanz hier im Forum – auf eine allgemeinere Diskussion zu reduzieren (also weg vom konkreten Fall).
    Außerdem muß klar sein, dass verbindliche Auskünfte nur von entsprechenden Berufsträgern erteilt werden können. Im Forum findet deshalb eine unverbindliche Laiendiskussion bzw. -einschätzung statt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!