GEMA - Starface MUSIC-ON-HOLD

  • Ich nehme hiermit Bezug auf die MUSIC-ON-HOL Inhalte, welche laut Starface Webseite gema- und lizenzfreie sind.
    https://www.starface.de/de/support/moh.php


    Ich hatte bereits über unseren Partner mit Starface Kontakt aufgenommen und um Nennung des Urhebers gebeten. Leider wurde ich aber lediglich unsanft vom Support abgeschmettert mit den Wortlaut:


    Der Sinn der Gema Freiheit ist ja, dass diese Angaben nicht an die Gema übermittelt werden müssen.
    Von daher halte ich die Anfrage der Gema für gegenstandslos.


    Meine Verweise auf geltendes Recht und entsprechende Bestimmungen wurden bis jetzt ignoriert. Daher jetzt mein Versuch über das Forum Hilfe zu bekommen, theoretisch betrifft dies ja jeden Starface Besitzer!



    Es gilt die so genannte „Gema Vermutung“. Diese wurde von der Rechtsprechung entwickelt und besagt, dass bei der Verwendung von Musik die Vermutung besteht, dass es sich um Gema-Musik handelt, für die Gebühren zu zahlen sind. Es sei denn, der Musiknutzer kann beweisen, dass es sich um Musik von Urhebern handelt, die nicht von der Gema vertreten werden.


    Die Gema hat damit einen Auskunftsanspruch. Sie kann vom Musiknutzer die Nennung des Urhebers verlangen, damit sie prüfen kann, ob es sich um einen Urheber handelt, der von der Gema vertreten wird oder nicht.


    https://www.gema.de/aktuelles/traegerherstellung
    https://www.wbs-law.de/urheberrecht/was-ist-eigentlich-die-gema-vermutung-14659



    Um also keine GEMA Gebühren zahlen zu müssen, benötigen wir zu den Titel den Namen des Urhebers!


    Es wäre sehr hilfreich, wenn diese Informationen auf Eurer Webseite zur Verfügung stehen würden!


    Danke!


  • Meine Verweise auf geltendes Recht und entsprechende Bestimmungen wurden bis jetzt ignoriert.


    Welches "geltende Recht" wäre das?


    Das UrhG räumt dem Urheber das Recht ein, genannt zu werden (§ 13 UrhG) – oder auch nicht (auch das ist ein Recht des Urhebers!). Es räumt Dritten keine Rechte ein, die Urheberschaft zu erfahren.
    Die GEMA-Vermutung ist auch kein Recht eines Jeden, über die Urheberschaft Auskunft verlangen zu können, sondern eine widerlegbare Vermutung (Beweislastumkehr), die es der GEMA – die ansonsten die Schwierigkeit einer Beweislast tragen würde – erlaubt, überhaupt ein Vergütungsverlangen unkompliziert äußern zu können (§§ 48, 49 VGG).


    Wichtig für den Nutzer GEMA-freier-Musik ist es, dem Auskunftverlangen der GEMA entgegentreten und die "freie Lizenz" hinreichend glaubhaft machen zu können. Es reicht hierfür der Verweis auf die bereits angegebene Quelle aus – dort wird die Musik ausdrücklich als lizenz- und GEMA-frei tituliert. Die GEMA kann sich mit ihrem Auskunftsverlangen dann an STARFACE wenden.

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