Update-Politik

  • An die Faktion "ist doch nichts passiert und kein Nachteil" - stimme in keinster Weise mit Euch überein.


    Als Kaufmann versuche ich vor einer Entscheidung selbstverständlich auch die Folgekosten abzuschätzen. Diese Folgekosten bestehen, nebenbei bemerkt, nicht aus den reinen "Lizenzkosten" sondern auch aus dem übrigen Aufwand. Diese Möglichkeit wurde "RFR" durch einen unseriösen Berater genommen. In Eurer Logik müßte man sogar argumentieren, da er den übrigen Update-Aufwand gespart hat, hat man dem Kunden doch sogar einen Gefallen getan. Ergo wer bewußt verschweigt hilft dem Kunden?


    Ich persönlich habe den "laufenden Aufwand" auch vollkommen unterschätzt. Mit fehlt jeglicher Vergleich ob der Aufwand im laufenden Betrieb mit einer Starface im Vergleich zu anderen Systemen geringer oder höher ist und ob die Update-Politik von Starface besser oder schlechter als die anderer Anbieter ist (was für mich auch nichts mehr ändern würde). Für Euch EDV-Profis ist es selbstverständlich - ich kam von einer ISDN Anlage und der Startbeitrag von RFR zeigt, daß ich nicht der Einzige bin.


    Das Beispiel mit der ISDN-Kiste nehme ich gerne auf:


    Wenn man eine Anlage kauft – ohne Updatevertrag –, dann schreibt man die Anlage (und das weiß jeder Kaufmann) über eine übliche bzw. anzunehmende Nutzungsdauer ab.
    Das heißt, man geht von Anfang an davon aus, dass nach X Jahren eine Neuanschaffung notwendig ist. Zu ISDN-Anlagen-Zeiten (da war der Fortschritt noch etwas langsamer), ging man von 7–10 Jahren Nutzungsdauer aus. Bei Servern (je nach Größe) sind es meist zwischen 5 und 7 Jahren und ein einfaches IT-Produkt, wie ein PC oder auch eine TK-Appliance wird man aufgrund der sich schnell verändernden Technik in der Regel über 3–5 Jahre abschreiben. Es ist also überhaupt nicht überraschend, wenn nach ein paar Jahren eine Neuanschaffung notwendig wird.


    Nun tausche ich dieses Risiko der ständig abnehmenden Restnutzungsdauer gegen die laufenden Kosten aus dem Updatevertrag. Und das ist einfache Mathematik: 1% der Lizenzgebühren pro Monat sind 12% pro Jahr. Nach 8,33 Jahren habe ich einen Break-Even zur Neuanschaffung. Wenn meine übliche Nutzungsdauer darunter liegt und ich gerne mit der Zeit gehe, ist der Updatevertrag eine sinnvolle Option.
    Wenn ich lieber keine laufenden Verpflichtungen habe, Produkte tendenziell lange nutze und das Risiko aus einer sich verändernden Umwelt und dem daraus resultierenden vorzeitigen Nutzungsende eines Geräts selbst tragen möchte,... ja, dann entscheide ich mich gegen einen Updatevertrag.


    Im vorliegenden Beispiel (3 Jahre alte Anlage), ist der Updatevertrag deutlich günstiger als eine Neuanschaffung. Und dank der Option, diesen nachträglich abzuschließen, sollten man eigentlich glücklich sein und das annehmen.

  • .
    Einen anderen Punkt, den ich hier schon mal erwähnt habe ist folgendes Szenario:
    Kunde bestellt heute eine Starface (ohne Updatevertrag) bei mir, ich installiere ihm das Ding und eine Woche später kommt Starface 7.
    Ich muss dem Kunde dann sagen, dass er keine Möglichkeit hat für sein neues Produkt die aktuelle Version zu bekommen.
    Das ist besonders bitter, wenn dann in dem Release vielleicht ein Bugfix oder Feature drin ist, welches dem Kunde helfen würde.



    Jetzt wird’s interessant.
    Wir stehen als Händler in der Gewährleistung.


    Der Kunde hat in diesem Fall aber ein Recht auf Nachbesserung. Durch uns.


    Wie können wir denn den gerecht werden, wenn das Bugfix von Starface nur im kostenpflichtigen Release enthalten ist?


    Ich schätze, solche Regelungen werden entweder von Gerichten nicht standhalten ODER Starface wird vermutlich Kulanz zeigen und das Update dem Kunden erlauben...


    Wie sehr ihr das?


    Ich denke, wenn die Kunden es *im Fehlerfall* drauf anlegen, werden die so oder so das Update kostenfrei erhalten.


  • Und genau das ist doch überhaupt kein Problem, denn ich kann den Updatevertrag nachträglich doch immer noch abschließen.


    War ja bisher keiner auf meine Frage drauf eingegangen.
    Nach meiner Info muss dann doch der Kunde einen Aufschlag bezahlen!?!


    War das nicht so?


    Keiner meiner Kunden hatte bisher das Update verweigert. Daher bin ich nicht ganz so da im Thema. Aber ich meine, dass es dann den Strafaufschlag gibt...


    @starface?
    War doch so, oder?


    R.


    PS: die steuerliche Nutzungsdauer für PC Technik wurde gerade vom Bundesfinanzministerium von 3 auf nur noch 1 (!) Jahr heruntergesetzt!


  • Gewährleistung ist ein Recht des Kunden (und damit einhergehende Ansprüche), dass die Anlage zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs die vereinbarte Beschaffenheit hatte.
    Aus diesem Grund, gibt es Fehlerbeseitigungsupdates, die kostenlos – auch ohne Updatevertrag – eingespielt werden können. Wo ist nun das Problem?


    Es heißt nicht, dass Software keine Fehler haben darf, so lange diese unerheblich sind. Das System muß sich für den vertraglich zugesicherten Zweck oder die übliche Verwendung eignen und darf keine erheblichen Mängel aufweisen.
    Es heißt auch nicht, dass bei Neuerscheinen eines Major-Updates der Kunde Anspruch auf dieses Update hat.

  • War ja bisher keiner auf meine Frage drauf eingegangen.
    Nach meiner Info muss dann doch der Kunde einen Aufschlag bezahlen!?!


    War das nicht so?


    Keiner meiner Kunden hatte bisher das Update verweigert. Daher bin ich nicht ganz so da im Thema. Aber ich meine, dass es dann den Strafaufschlag gibt...


    Üblicherweise gibt es einen Aufschlag – eben weil es sonst, wie weiter oben bereits erwähnt, grundsätzlich sinnvoll sein kann, keinen Updatevertrag abschließen; weil ich im Fall der Fälle nicht schlechter gestellt wäre. Aber STARFACE war im Einzelfall bisher immer sehr kulant und wenn ich mir die im Raum stehenden 18,75 Euro/Monat über 48 Monate anschaue, dann erkenne ich darin nicht diesen Aufschlag.
    Vielmehr passt der Preis zu einer Compact mit 6 zusätzlichen Userlizenzen.



    PS: die steuerliche Nutzungsdauer für PC Technik wurde gerade vom Bundesfinanzministerium von 3 auf nur noch 1 (!) Jahr heruntergesetzt!


    Vielen Dank für die Info! Das war mir neu! Damit wird jeder PC quasi zum GWG :D
    Das BMF geht nun also davon aus, dass die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" nur noch ein Jahr beträgt. Hoffen wir mal, dass das von Gerichten nicht gekippt bzw. vom Betriebsprüfer im Einzelfall akzeptiert wird, denn es steht eigentlich nicht im Ermessen des BMF, "Nutzungsdauern" aus einer Laune heraus zu ändern (das widerspricht § 7 I EStG). Ein BMF-Schreiben ist zudem noch kein "Gesetz".
    Der Gesetzgeber sollte m.E. besser PCs grundsätzlich als GWG einordnen. Das wäre "rechtsicherer".

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